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Ein Planfeststellungsbeschluss verstößt gegen Bestimmungen des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung, wenn hinsichtlich eines nach Erlass des Beschlusses erstellten wasserrechtlichen Fachbeitrags ein ergänzendes Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nicht durchgeführt worden ist. Die Verletzung solcher Vorschriften kann von anerkannten Naturschutzvereinigungen gemäß § 2 Abs. 1 UmwRG gerügt werden, ohne eine Verletzung in eigenen Rechten geltend machen zu müssen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |