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Das Blockieren von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr durch einen Radfahrer, um von einem anderen Verkehrsteilnehmer eine Stellungnahme zu dessen vorgehendem Verhalten zu erhalten oder um diesen zu sanktionieren, stellt eine Nötigung dar. Die Berufung des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen Nötigung in zwei Fällen und Beleidigung blieb erfolglos. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |