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Ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe eines Fahrzeugs wegen Sachmangels setzt eine erfolglose Fristsetzung zur Nacherfüllung voraus. Ein Sachmangel im Sinne von § 434 Abs.1 Satz 2 Ziffer 2. und Satz 3 BGB liegt vor, wenn die Umschaltlogik der Motorsteuerungssoftware dazu führt, dass ein EU 5-zertifiziertes Fahrzeug die nach den Voraussetzungen dieser Norm zu erfüllenden Grenzwerte nicht im normalen Fahrbetrieb einhält. Begriffe wie 'Umweltfreundlichkeit' und 'Wertstabilität' bilden in ihrer Allgemeinheit keine konkrete Beschaffenheit im Sinne von § 434 Abs.1 Satz 1 BGB ab. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |