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Ein Großkundenrabatt muss sich der Geschädigte bei fiktiver Abrechnung von Unfallschäden nicht entgegenhalten lassen. Bei der fiktiven Abrechnung ist der objektiv zur Herstellung erforderliche Betrag ohne Bezug zu tatsächlich getätigten Aufwendungen zu ermitteln. Eine Anrechnung würde die Dispositionsfreiheit des Geschädigten unterlaufen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |