|
Ein vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr liegt vor, wenn ein Fahrzeugführer in suizidaler Absicht sein Fahrzeug gezielt in den Gegenverkehr lenkt und dadurch einen Unfall mit entgegenkommenden Fahrzeugen verursacht, bei dem Dritte verletzt und Sachschäden entstehen. Dies führt zur Verurteilung wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und zum Entzug der Fahrerlaubnis. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |