|
Eine Motorsteuerung, die erkennt, ob das Fahrzeug sich auf einem Prüfstand befindet und die in diesem Fall einen Motorbetrieb bewirkt, bei dem die Abgasrückführung gegenüber dem Betrieb im Straßenverkehr zu einem niedrigeren Schadstoffausstoß führt, begründet einen erheblichen Mangel des Fahrzeuges, der gegenüber dem Händler zum Rücktritt berechtigt. Der Hersteller des betreffenden Motors begeht durch dessen Vertrieb eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines Fahrzeuges, in welchem dieser Motor verbaut ist. (Leitsätze des Gerichts) |