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Im Rahmen des 'H-Abgasskandals' wurde die Herstellerin (Beklagte zu 2) zur Rückzahlung des Kaufpreises (17.800,00 €) Zug-um-Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW sowie Zug-um-Zug gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung (2.163,12 €) verurteilt. Die Entscheidung betrifft Ansprüche nach einem Fahrzeugkauf wegen deliktischer Produktmanipulation. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |