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Beim Transport von Drogen in einem PKW zum Zwecke des unerlaubten Handeltreibens durch einen Fahrer, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, besteht zwischen dem Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und dem Verstoß gegen das BtMG nur dann prozessuale Tatidentität, wenn die materiell-rechtlich selbständigen Taten in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang und zudem in einem Beziehungs- und Bedingungszusammenhang stehen. (Leitsätze des Gerichts) |