|
Der Bundesgerichtshof hat auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Teile des landgerichtlichen Urteils, insbesondere Verurteilungen wegen Raubes, gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie den Ausspruch über die Gesamtstrafe, aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |