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Das Landgericht Bochum hat einen Fahrzeughersteller zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Übergabe eines manipulierten Dieselfahrzeugs verurteilt. Dies wurde auf einen Schadensersatzanspruch wegen sittenwidriger Täuschung gestützt, da der Hersteller eine unzulässige Abschaltungsvorrichtung zur Erreichung der Euro-5-Einstufung einbaute und die Illegalität des Zustands billigend in Kauf nahm. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |