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Die Widerrufsfrist für einen Verbraucherdarlehensvertrag zur Pkw-Finanzierung beginnt, wenn die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß war und der Darlehensnehmer alle vom Gesetz vorgesehenen Unterlagen und Informationen erhalten hat. Eine beispielhafte Aufzählung der Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB in der Widerrufsbelehrung ist nicht zu beanstanden und führt nicht zur Unwirksamkeit der Belehrung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |