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Ein Fahrzeug mit manipulierter Abgas-Software ist im Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB, da es von der Beschaffenheit abweicht, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Die erwartbare Beschaffenheit bestimmt sich nach dem objektiven Erwartungshorizont eines Durchschnittskäufers. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |