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Das Landgericht Bonn verurteilte die Angeklagten B8 T9 und B7 wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls in mehreren Fällen sowie Diebstahls zu Gesamtfreiheitsstrafen von 3 Jahren und 4 Monaten bzw. 4 Jahren und 6 Monaten. Ein weiterer Angeklagter wurde freigesprochen. Die Entscheidung berücksichtigt auch frühere Verurteilungen, darunter wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |