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Ein Angeklagter wurde wegen gewerbsmäßigen Betruges in mehreren Fällen verurteilt, indem er Tankfüllungen und Waren mit Bankkarten bezahlte, anschließend die Karten als verloren meldete und die Lastschriften widerrief. Zur Verschleierung täuschte er gegenüber der Polizei wahrheitswidrig Straftaten vor. Zudem erfolgte eine Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |