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Das Landgericht Essen verurteilte die Beklagte zu 1) zur Rückabwicklung eines Pkw-Kaufs im Zusammenhang mit dem W1-Abgasskandal, indem es die Beklagte zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs und Zahlung einer Nutzungsentschädigung verurteilte. Es stellte zudem fest, dass sich die Beklagte zu 1) mit der Rücknahme des PKW in Annahmeverzug befindet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |