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Der Versicherer ist aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag zur Gewährung von Rechtsschutz hinsichtlich der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers erforderlichen Leistungen verpflichtet, wenn die Interessenwahrnehmung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Im Rahmen des Abgasskandals, der diverse schwierige Tatsachen- und Rechtsfragen aufwirft, die bislang in der Rechtsprechung nicht geklärt sind, besteht eine zumindest gleich große Wahrscheinlichkeit für einen positiven wie negativen Ausgang für den Kläger, was für die Annahme hinreichender Erfolgsaussichten ausreicht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |