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Ein Rechtsschutzversicherer ist zur Gewährung von Deckungsschutz für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen auf Neulieferung aufgrund eines Fahrzeugkaufes verpflichtet, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Dies ist im sogenannten Abgasskandal der Fall, da die aufgeworfenen schwierigen Tatsachen- und Rechtsfragen in der Rechtsprechung noch nicht geklärt sind und eine zumindest gleich große Wahrscheinlichkeit für einen positiven wie negativen Ausgang des Rechtsstreits besteht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |