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Das Landgericht Bonn wies die Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Dieselfahrzeug ab, das von der Abgas-Problematik betroffen war. Dies erfolgte, nachdem das Fahrzeug fahrbereit war, über eine Euro-5-Typengenehmigung verfügte und die vom Kraftfahrt-Bundesamt bestätigten technischen Maßnahmen (Software-Update und Einbau eines Strömungsgleichrichters) erfolgreich durchgeführt wurden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |