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Das Landgericht Essen hat über Ansprüche nach einem Neuwagenkauf in Zusammenhang mit dem sogenannten "W1-Abgasskandal" entschieden. Die Beklagten wurden zur Zahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW verurteilt und es wurde festgestellt, dass sich die Beklagten mit der Rücknahme des PKW in Annahmeverzug befinden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |