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Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass im Falle der auf einem rechtskräftigen Urteil beruhenden Wandlung des Kaufvertrages über den Leasinggegenstand die Geschäftsgrundlage des Leasingvertrages rückwirkend wegfällt. Dies gilt auch bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag nach Schuldrechtsmodernisierung und erstreckt sich auf die Feststellung des Kaufpreisrückzahlungsanspruches zur Tabelle in der Insolvenz des Lieferanten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |