|
Das Gericht ist nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass es zu einer Kollision zwischen den Fahrzeugen der Parteien gekommen ist und hierdurch die Schäden am Fahrzeug der Klägerin verursacht worden sind. Dies wurde insbesondere durch ein nachvollziehbares und schlüssiges Sachverständigengutachten belegt, welches die Kompatibilität der Schadensbilder und korrespondierende Farbanhaftungen an den Unfallfahrzeugen feststellte und auch erklärte, warum die Berührung von den Beteiligten nicht wahrgenommen wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |