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Ein Neufahrzeug ist mangelhaft, wenn eine Manipulationssoftware eingebaut ist, welche die korrekte Messung der Stickoxid-Werte verhindert und dem Prüfbetrieb niedrigere Ausstoß-Mengen vortäuscht, als sie im Fahrbetrieb entstehen (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB). Eine Frist zur Nachbesserung ist entbehrlich, wenn der Käufer durch den Verkäufer arglistig getäuscht wurde, da besondere Umstände einen sofortigen Rücktritt rechtfertigen (§ 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Eine solche Täuschung liegt vor, wenn der Verkäufer die Umstände der Manipulationssoftware nicht offenlegt und arglistig handelt, wobei dem Hersteller das Wissen seiner Organwalter zugerechnet wird, insbesondere bei Nichterfüllung einer sekundären Darlegungslast. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |