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Ein Anspruch auf Ersatzlieferung eines vom VW Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs wurde abgewiesen. Das Gericht folgte der Argumentation, dass der Umstand der Betroffenheit vom Abgasskandal nicht zwingend zu einem Mangel führe und die Gefahr des Entzugs der Betriebserlaubnis aufgrund der Abstimmung zwischen Hersteller und Kraftfahrt-Bundesamt ausgeschlossen sei. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |