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Das Landgericht Krefeld hat im Rahmen des VW-Abgasskandals entschieden, dass der Kläger nach Anfechtung und Rücktritt von einem Kaufvertrag über einen manipulierten VW Touran die Rückzahlung des Kaufpreises von der Vertragshändlerin verlangen kann. Zudem wurde festgestellt, dass die Herstellerin verpflichtet ist, Schadensersatz für Schäden zu bezahlen, die aus der Manipulation des Fahrzeugs resultieren. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |