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Ein Pkw, dessen Motor mit einer vom Kraftfahrtbundesamt als unzulässige Abschalteinrichtung angesehenen Software ausgestattet ist, die im Normalbetrieb einen erhöhten Stickoxid-Ausstoß bewirkt, ist mangelhaft. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag kann gerechtfertigt sein, wenn die Mangelbeseitigung durch ein Software-Update nicht zumutbar ist, etwa weil ein merkantiler Minderwert verbleibt oder negative Auswirkungen auf Verbrauch, Verschleiß oder Lebensdauer befürchtet werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |