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Ein PKW, der vom sogenannten Abgasskandal betroffen ist und dessen Stickoxid-Werte durch eine Software im Prüfstandlauf niedriger gemessen werden als im realen Betrieb, weist bei Gefahrübergang einen Sachmangel auf. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist in diesem Fall wirksam, wobei eine Frist zur Nacherfüllung entbehrlich sein kann und die Pflichtverletzung nicht unerheblich ist. Zudem können Schadensersatzansprüche gegen den Fahrzeughersteller wegen der Manipulation des Fahrzeugs bestehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |