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Einem Pkw-Fahrer, der einen Spurwechsel auf der Autobahn vornimmt und dabei mit einem Lkw kollidiert, ist ein derart überwiegendes unfallursächliches Fehlverhalten vorzuwerfen, dass dahinter die Betriebsgefahr des Lkw sowie ein mögliches Mitverschulden vollständig zurücktreten. Ein Spurwechsel darf nur durchgeführt werden, wenn genügend Raum dafür ist und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet sind, wobei beim Spurwechsel vor einem Lkw besondere Sorgfaltspflichten des Pkw-Fahrers bestehen, da Lkw einen größeren toten Winkel haben. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |