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Ein Fahrzeug, in dem eine Software installiert ist, die erkennt, wann sich das Fahrzeug im Prüfstand befindet und in diesem synthetischen Fahrzyklus Prozesse aktiviert, die zu einer erhöhten Abgasrückführung und dadurch zu einem geringeren Stickoxidausstoß führen, ist mangelhaft im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB. Ein Durchschnittskäufer darf erwarten, dass die in der Testphase laufenden stickoxidverringernden Prozesse auch im realen Fahrbetrieb aktiv bleiben und nicht durch den Einsatz einer Software deaktiviert bzw. nur im Testzyklus aktiviert werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |