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Ein Fahrzeug, dessen Software im Prüfstand einen niedrigeren Stickoxidausstoß vortäuscht als im Fahrbetrieb, ist mangelhaft im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB. Eine Nachbesserung ist dem Käufer gemäß § 440 S.1 Var.3 BGB unzumutbar, wenn deren Dauer und Ausgang aufgrund der Bindung an ein behördliches Genehmigungsverfahren ungewiss sind und die Nachbesserung ex-ante zeitlich nicht begrenzt werden kann. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |