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Die Brauchbarkeit eines Schadensgutachtens kann wegen nicht erkannter erheblicher Vorschäden angezweifelt werden. Fehlen Nachweise für eine sach- und fachgerechte Reparatur zahlreicher Vorschäden, kann dies die Höhe des zugesprochenen Schadensersatzes beeinflussen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |