|
Für das Vorliegen eines sogenannten gestellten Unfalls spricht der Beweis des ersten Anscheins, wenn eine Gesamtwürdigung aller Tatsachen und Beweise eine Indizienkette begründet, die mit ganz erheblicher Wahrscheinlichkeit auf eine planmäßige Vorbereitung und Herbeiführung des vermeintlichen Verkehrsunfalles schließen lässt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |