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Ein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) im Zusammenhang mit dem „Abgasskandal“ besteht nicht, da es jedenfalls an einer sittenwidrigen Schädigung fehlt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |