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Als sog. echte Nachzügler werden Fahrer bezeichnet, die sich bereits im eigentlichen Kreuzungskern befinden, wenn der Querverkehr freie Fahrt erhält, und die den Kreuzungsbereich vorrangig räumen dürfen. Befindet sich ein Fahrzeugführer außerhalb des Kreuzungskerns – als sog. unechter Nachzügler – und fährt bei Rotlicht in den Kreuzungsbereich ein, ist er gegenüber dem Querverkehr wartepflichtig und haftet bei einem Unfall allein. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |