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Die Hemmung der Verjährung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall endet mit der Zahlung einer Abfindung entsprechend einer "Vergleichs- und Abfindungserklärung", da dies einer schriftlichen Entscheidung des Versicherers gleichsteht. Ein Passus in einer solchen Erklärung, der zukünftige unfallbedingte Verdienstausfallansprüche "ausnimmt", hat lediglich die Wirkung eines Vorbehalts und führt nicht zur Wirkung eines rechtskräftigen Feststellungsurteils, sodass die Regelverjährung Anwendung findet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |