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Steht fest, dass ein Unfall darauf zurückzuführen ist, dass ein Fahrzeugführer seine Spur verlassen hat, ohne das neben ihm befindliche Fahrzeug zu beachten, tritt die Betriebsgefahr des geschädigten Fahrzeuges hinter dieses Verschulden vollständig zurück, sodass dem Grunde nach voller Schadensersatz verlangt werden kann. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |