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Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch betreffend die Länge der Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis aufgehoben, welche auf fünf Jahre festgesetzt wird. Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |