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Eine Klage gegen die Volkswagen AG wegen des VW-Abgasskandals hat hinreichende Aussicht auf Erfolg, da ein Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB wegen sittenwidriger Schädigung nicht unwahrscheinlich ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem betroffenen Käufer um einen Erst- oder Zweitkäufer handelt, da auch der Zweitkäufer mit dem Erwerb des manipulierten Fahrzeugs einen Schaden erleidet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |