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Ein Fahrzeug ist mangelhaft, wenn es entgegen der Vereinbarung im Kaufvertrag nicht die zugesicherte Eigenschaft eines Oldtimers mit bestimmter Erstzulassung aufweist, insbesondere wenn die Fahrgestellnummer manipuliert wurde und das tatsächliche Baujahr eine Oldtimer-Zulassung verhindert. Ein solcher Sachmangel berechtigt den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |