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Bei einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Radfahrer, der einen linken Radweg entgegen der Fahrtrichtung benutzt, ist ein Mitverschulden des Radfahrers von 20% zu berücksichtigen, wenn der Pkw-Fahrer eine ungewöhnlich späte Reaktion zeigt und den Radfahrer nach dem Zusammenstoß noch eine ungewöhnlich lange Strecke mitschleift. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |