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Ein erstinstanzliches Urteil wegen vorsätzlicher Körperverletzung ist aufzuheben und der Angeklagte freizusprechen, wenn die Berufung in der Sache Erfolg hat, insbesondere nach erneuter Würdigung der Einlassungen des Angeklagten und der Zeugenaussagen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |