|
Ein Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein vom 'Diesel-Skandal' betroffenes Neufahrzeug wegen einer Software zur Abgassteuerung ist abzulehnen, wenn das Fahrzeug technisch sicher, in seinen Fahreigenschaften nicht eingeschränkt und über alle erforderlichen Genehmigungen verfügt. Eine unzulässige Abschalteinrichtung liegt nicht vor, wenn die Wirksamkeit der Abgasreinigungsanlage im realen Fahrbetrieb nicht reduziert wird und für die EG-Typengenehmigung allein der synthetische Fahrzyklus unter Laborbedingungen maßgeblich ist. Ein Rücktritt ist zudem ausgeschlossen, wenn die technische Überarbeitung durch ein Software-Update geringfügig ist und keine nachteiligen Auswirkungen auf den Verkehrswert, die Motorleistung, den Kraftstoffverbrauch oder die Emissionen hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |