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Ein Mangel eines Dieselfahrzeugs aufgrund einer manipulierten Abgassoftware, die im Prüfstandlauf die Stickoxidwerte beeinflusst, führt nicht zu einem Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag, solange die EG-Typengenehmigung des Fahrzeugs unverändert wirksam ist und das Kraftfahrt-Bundesamt eine technische Lösung zur Wiederherstellung der Vorschriftsmäßigkeit als geeignet anerkannt hat und diese dem Käufer zur Nachbesserung angeboten wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |