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Nach polnischem Recht kann eine Wertminderung auch bei fiktiver Abrechnung verlangt werden, wenn das Fahrzeug nicht älter als sechs Jahre und in einem guten technischen Zustand ist. Verbringungskosten sind als ersatzfähiger Schaden zu verlangen, soweit diese zweckmäßig, notwendig und wirtschaftlich vertretbar sind; eine Einschränkung auf den Nettobetrag wird nicht vorgenommen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |