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Die Entscheidung befasst sich mit der wechselseitigen Einstandspflicht der Parteien für einen Verkehrsunfall, der sich an einer Kreuzung mit Linksabbiegerspur und Vorampel ereignete, wobei die Vorfahrt und Wartepflicht der Beteiligten streitig waren. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |