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Ein Angeklagter ist des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in vier Fällen, in zwei Fällen hiervon im Versuch, schuldig, wenn er Steine von einer Fußgängerbrücke auf die unter ihr hindurchfahrenden Autos wirft, um laute Knallgeräusche zu hören, auch wenn er sich keine Gedanken über die Gefährdung von Leib und Leben der Insassen macht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |