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Wer in einer Kreuzung aufgehalten wird, muss damit rechnen, dass der Querverkehr durch Grünlicht freigegeben wurde, und darf nur vorsichtig einbiegen. Das Hineinfahren in eine unübersichtliche Kreuzung mit 'fliegendem Start' nach Lichtzeichenwechsel ist nur erlaubt, wenn sich der Einfahrende zuvor davon überzeugt hat, dass die Kreuzung frei ist und er vollen Überblick hat, wobei er mit Nachzüglern rechnen muss. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |