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Wird ein privater Abschleppdienst auf Wunsch des Fahrzeughalters durch die Polizei vermittelt, so ist das Rechtsverhältnis zwischen Abschleppdienst und Halter privatrechtlicher Natur. Zahlungsansprüche des Abschleppdienstes sind daher vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |