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Die Nacherhebung von Maut ist auch dann berechtigt, wenn die Maut teilweise, aber nicht unter Zugrundelegung des maßgeblichen Mautsatzes entrichtet wurde. Die Nachweispflicht bezüglich der zugrunde zu legenden Emissionsklasse trifft den Mautschuldner. Im Fall des nicht ordnungsgemäßen Nachweises der Emissionsklasse des Fahrzeuges wird der Mautteilsatz für die verursachten Luftverschmutzungskosten nach dem Höchstsatz berechnet, insbesondere wenn das Abgasreinigungssystem nicht ordnungsgemäß funktionierte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |