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Das zulässige Gesamtgewicht einer Fahrzeugkombination für die Mautpflicht wird aus der Summe der zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge berechnet, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Stützlasten. Eine Fahrzeugkombination ist für den Güterkraftverkehr bestimmt, wenn sie zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern eingesetzt wird, wobei der Begriff unionsrechtlich auszulegen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |