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Ein Betrug gemäß § 263 Abs. 1 StGB liegt vor, wenn der Verkäufer eines Fahrzeugs dem Käufer vorspiegelt, dieser schließe einen Vertrag mit einer Firma und erhalte eine zwölfmonatige Händlergarantie, obwohl der Vertrag tatsächlich mit dem Verkäufer als Privatperson geschlossen wird und die Garantie nicht von einem Händler stammt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |